Kapitel 'Datenschutz' [600x250]


Auch hier wiederholen wir gerne, was wir im entsprechenden rechtlichen Teil schon einmal geschrieben haben:

Gerade mit dem Thema Datenschutz wirst Du beim Führen Deines Awardprogramms konfrontiert, sobald Du Daten Deiner Bewerber, sei es über ein Bewerbungsformular oder per E-Mail, abfragst.

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich zulassen oder der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Dies gilt auch für das Internet. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Nutzer einer Internetpräsenz zuvor darüber informiert wurde, dass und welche Daten zu welchem Zweck in welcher Form gespeichert und verarbeitet werden sollen. Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, welche Daten gespeichert und / oder verarbeitet und für welchen Zweck diese Daten verwendet werden. Diese Daten dürfen auch nur im Umfang einer erteilten und nicht widerrufenen Einwilligung genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist gesetzlich untersagt!

Daher empfiehlt sich der Hinweis auf Deiner Seite, dass der Bewerber ausdrücklich seine Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch Dich erklärt. Der Bewerber hat jederzeit das Recht, die Dir mit der Bewerbung erteilte Einverständniserklärung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen! In Fall des Widerrufes bist Du verpflichtet, alle seine personenbezogenen Daten sofort und unverzüglich zu löschen!

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