Kapitel 'Privacy' [600x250]


Mit einer Privacy ist eine Erklärung zum Schutz der Privatsphäre eines jeder Deiner Bewerber gemeint!

Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus einer Untergruppe des allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art.2 Abs.1 iVm Art.1 Abs.1) abzuleiten. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein räumlicher Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können.

Und diesen Schutz der Privatsphäre solltest Du in allen Bereichen Deines Awardprogramms beachten und vor allem gewährleisten!

Achte bereits darauf, wenn Du Dich entscheidest, wie Du mit den Daten Deiner Bewerber umgehst! Das betrifft insbesondere auch die Handhabung der Daten, wenn Du sie in Deiner Statusliste veröffentlichst!

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