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Was ist C.O.P.P.A.?
Am 21. Oktober 1998 verabschiedete der US-Kongress den "Children's Online Privacy Protection Act" (C.O.P.P.A.), ein "Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Kindern" bis zur Vollendung ihres 13. Lebensjahres vor unlauterer Datensammlung und -benutzung im Internet. Am 27. April 1999 hat die Federal Trade Commission (FTC) die im Gesetz vorgesehene Verordnung (rule) mit Definitionen und Auslegungsregeln zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit vorgelegt. Die Äußerungsfrist ist am 11. Juni 1999 abgelaufen, für den 20. Juli 1999 war ein Termin für einen Workshop über Anregungen und Kommentare vorgesehen.
Am 21. April 2000 ist in den USA das Gesetz als "Children's Online Privacy Protection Act"
(C.O.P.P.A.) in Kraft getreten.
Die C.O.P.P.A. gilt nicht für Deutschland, Österreich und andere Länder. Jedoch weisen einige Webanbieter trotzdem auf die gesetzlichen Bestimmungen der C.O.P.P.A. hin, einige stimmen diesen Regelungen zu und halten sich an ein ganz bestimmtest Verfahren, um vorher die schriftliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten einzuholen. In diesen Fällen ist nicht nur eine Privacy Police erforderlich, sondern auch die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens.
Die C.O.P.P.A. hat aber auch ihre Lücken: so sind derzeit Webanbieter zu einer Einholung der Einverständniserklärung nicht verpflichtet, wenn sie erst gar nicht nach dem Alter bei der Anmeldung bei ihren Internetangeboten fragen. Nichts desto trotz folgen seriöse Webbetreiber der C.O.P.P.A. und halten die gesetzlichen Bestimmungen ein, gerade wenn sie Kindern den Zugang zu ihrer Internetpräsenz öffnen und personenbezogene Daten erheben. Leider ist es auch schon zu einigen heftigen Anschuldigungen gegenüber großen Internetfirmen gekommen.
Inhalt der C.O.P.P.A.:
Wer fällt unter die Regelungen der C.O.P.P.A.? Jede Person, die eine Internetpräsenz betreibt und personenbezogene Daten - insbesondere von Kindern, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - abfragt und vorhält. Was unter personenbezogenen Daten zu verstehen ist, hat die Federal Trade Commission ebenfalls festgelegt: Vor- oder Nachname, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Sozialversicherungsnummer etc.
Bevor von einem Betreiber einer Internetpräsenz oben genannte personenbezogene Daten abgefragt werden dürfen, muss in den Fällen, wo das Kind das 13. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, eine "nachweisbare elterliche Einwilligung" vorliegen. Unter dem Begriff "Eltern" sind auch die Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter (wie z. B. Vormund etc.) gemeint. Gleichzeitig muss der Betreiber der Internetpräsenz eine nachweisbare und schriftliche Einwilligung zur Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten vorlegen. Eltern / Erziehungsberechtigte (oder gesetzlicher Vertreter wie z. B. Vormund etc.) haben das Recht, die von ihrem Kind erfassten Informationen einzusehen und können verlangen, dass diese Informationen gelöscht werden und jeglichen zukünftige Datenerfassung oder Nutzung der Informationen des Kindes zu untersagen.
Das Gesetz sieht u. a. drastische Geldbußen für Webanbieter vor, die persönliche Daten von Kindern ohne Einwilligung der Eltern erheben. Seit Einführung dieses Gesetzes gehen einige Webanbieter sogar so weit, dass sie im Falle von Gewinnmöglichkeiten, nicht dem Kind, sondern den Eltern den Gewinn zukommen lassen.
C.O.P.P.A und der "Web Award Rating Index":
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir in allen Bereichen unseres Web Award Rating Index den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz beachten. Das schließt auch die Anerkennung der Richtlinien und Erklärungen der C.O.P.P.A. (Children's Online Privacy Protection Act) zum Schutz personenbezogener Daten ein.
Dennoch sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir von Bewerbern um eine unserer Siegelgrafiken und Mitgliedschaften ein Mindestalter von 18 Jahren fordern!
Zwar gilt das Gesetz nicht für in Deutschland betriebene Internetpräsenzen, jedoch sind wir der Meinung, dass den Regelungen der C.O.P.P.A. trotz allem zu folgen wäre. Da jedoch das Verfahren nicht eindeutig und zum Teil umstritten ist, wollen wir uns keiner rechtlichen Grauzone aussetzen. Sollten wir zukünftig unser Web Award Rating Index bilingual anbieten, so dass auch Bewerbungen aus Ländern, für die die C.O.P.P.A. Geltung erlangt hat, möglich sind, werden wir jedoch weiterhin daran festhalten, dass Bewerber ein Mindestalter von 18 Jahren haben müssen. Da es nicht immer einfach ist, dass Alter eines Bewerbers festzustellen, behalten wir uns vor, Bewerbungen abzulehnen, wenn wir der Meinung sind, dass an der Angabe des Alters Zweifel bestehen.
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